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Die Frage, die stattdessen zählt
Fragen Sie nicht „Ist ChatGPT erlaubt?“, sondern „Wofür setzen wir es ein?“. Dasselbe Sprachmodell ist praktisch unreguliert, wenn es beim Formulieren einer E-Mail hilft, und hochreguliert, sobald es Bewerbungen vorsortiert — dann liegt ein Hochrisiko-Einsatz vor, mit Pflichten, die weit über eine Nutzungsregel hinausgehen.
Diese Unterscheidung nimmt der Diskussion die Schärfe. Der Streit im Betrieb dreht sich fast nie um Textentwürfe, sondern um zwei, drei konkrete Ideen: Bewerbungen filtern, Leistung von Mitarbeitenden bewerten, Kunden automatisch einstufen. Genau diese Fälle gehören auf den Tisch der Geschäftsführung, alles andere in eine schlichte Betriebsregel.
Erste Frage: Was gebe ich hinein?
Jede Eingabe verlässt das Haus. Sie läuft über Server des Anbieters, wird dort verarbeitet und je nach Vertrag gespeichert oder ausgewertet. Was Sie in ein Eingabefeld schreiben, haben Sie damit offengelegt — technisch und oft auch rechtlich.
Dafür genügt eine Ampel, die jeder im Kopf hat. Grün: allgemeine Fachfragen, öffentlich verfügbare Informationen, anonymisierte Beispiele. Gelb: interne Entwürfe und Kundennamen im geschäftlichen Kontext — aber nur in freigegebenen Werkzeugen mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Rot: Gesundheitsdaten, Bewerbungsunterlagen, Personalakten, Passwörter, fremde Verträge mit Vertraulichkeitsklausel, Quellcode aus Kundenprojekten.
Rot ist dabei kein Übervorsichtsprinzip. Der Schutz eines Geschäftsgeheimnisses hängt daran, dass es durch angemessene Maßnahmen geheim gehalten wird. Wer eine Kalkulation in ein offenes Werkzeug kopiert, riskiert nicht nur den Inhalt, sondern den rechtlichen Status — und damit Ansprüche gegen Nachahmer.
Zweite Frage: Was kommt heraus?
Generative Systeme erzeugen plausible Fortsetzungen, keine geprüften Aussagen. Drei Fehlermuster sollte jeder kennen: erfundene Fakten — Namen, Paragrafen, Urteile, Zahlen, die es nicht gibt, flüssig und selbstsicher vorgetragen; Verzerrungen aus den Trainingsdaten, die bei Bewertungen von Menschen zu Benachteiligung werden; und die nachlassende Prüfung, je überzeugender eine Ausgabe klingt.
Das dritte ist das eigentliche Betriebsrisiko. Nicht der Fehler des Systems richtet den Schaden an, sondern das ausbleibende Hinsehen davor. Deshalb gehört in jede Regelung ein Satz: Alles, was das Haus verlässt oder eine Entscheidung über Menschen vorbereitet, prüft ein Mensch, der auch Nein sagen darf.
Was der Betrieb schriftlich braucht
Eine Liste freigegebener Werkzeuge. Alles andere ist nicht verboten, muss aber vorher freigegeben werden — das ist der Unterschied zwischen Ordnung und Schattennutzung, und er kostet nichts.
Für die freigegebenen Werkzeuge: ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter, ein Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Antwort auf zwei Fragen aus den Nutzungsbedingungen — werden meine Eingaben zum Training verwendet, und darf ich die Ergebnisse kommerziell nutzen?
Wo ein Betriebsrat besteht, kommt die Mitbestimmung hinzu: Einrichtungen, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen, sind mitbestimmungspflichtig — auf die Absicht kommt es nicht an, die Eignung genügt. Das früh zu klären ist billiger, als ein eingeführtes Werkzeug wieder abzuschalten.
Die ehrliche Antwort
Ja, Sie dürfen — für die allermeisten Zwecke, die im Alltag vorkommen. Was Sie brauchen, ist keine Erlaubnis, sondern eine Entscheidung: welche Werkzeuge, welche Daten, wer prüft, wer haftet. Das passt auf eine Seite und ist an einem Nachmittag geschrieben.
Was Sie nicht dürfen, ist so vieles nicht: Emotionserkennung bei Beschäftigten etwa ist verboten, nicht bloß heikel. Und der Sprung von „hilft beim Texten“ zu „entscheidet über Menschen“ ist kein gradueller, sondern ein rechtlicher — er gehört nicht in ein Team, sondern in die Geschäftsführung.
Kernaussage
Nicht das Werkzeug entscheidet, sondern der Zweck. Legen Sie freigegebene Werkzeuge, erlaubte Datenarten und die Prüfpflicht auf einer Seite fest — und behandeln Sie jeden Einsatz, der Menschen bewertet, als eigene Entscheidung.
